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Standesamtlich

Jeder Sterbefall ist spätestens am dem Todesfall folgenden Werktag bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk sich der Todesfall ereignet hat. Bei Sterbefällen im Krankenhaus wird die Anzeige durch die Krankenhausverwaltung erstattet. Ist der Sterbetag ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, so ist die Anmeldung am ersten folgenden Werktag zu machen.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

1. Heiratsurkunde (bei Ledigen Geburtsurkunde) und Personalausweis des Verstorbenen
2. Todesbescheinigung des Arztes
3. Name und genaue Anschrift der Kinder (der Angehörigen)

Kirchlich und persönlich

Verständigen Sie bei jeder schweren oder längeren Krankheit eines Angehörigen oder Nachbarn den Pfarrer. Verständigen Sie die nahen Angehörigen. Der Seelsorger ist zu jeder Tages- und Nachtzeit bereit, dem Sterbenden beizustehen, wenn er rechtzeitig gerufen wird.

Sein Testament machen . . . :  Wenn der Erblasser möglichst Streit unter den Erben verhindern will, muss er ein Testament verfassen. Ein Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden.

Nach Eintritt des Todes mit dem Pfarrer folgende Termine vereinbaren:

1. Überführung ins Leichenhaus.
2. Sterberosenkranz. Während des Rosenkranzes ist Beichtgelegenheit für die Angehörigen.
3. Tag und Zeitpunkt der Beerdigung (zwischen 48 und 72 Stunden nach Eintritt des Todes; Verlängerung möglich).

Was ist noch zu tun?

Leichenschau beim Arzt veranlassen. Bei Unfällen jeglicher Art ist die Polizei zu verständigen. Sarg besorgen.

Den weiteren Bekanntenkreis verständigen. Besorgungen: Trauerkleidung; anstelle von Kränzen und Blumen können Sie z.B. für den Kindergarten eine Spende überweisen; Todesanzeige in Zeitungen; Sterbebilder. Ein Kind bestimmen, welches das Kreuzchen tragen soll. Überlegung: wohin führen wir die Trauergäste nach der Beerdigung?

Der Pfarrer braucht eine Todesbescheinigung. Hl. Messen für den Verstorbenen können Sie an der Klosterpforte bzw. in der Klosterbuchhandlung bestellen.

Dank für die Teilnahme und Beileidsbezeigung. Rechnungen begleichen: Friedhofspersonal, Leichenfrau, Pfarramt, Renten- und Versicherungsfragen regeln. Rechnungen von der Beerdigung sammeln und der Krankenkasse vorlegen.