Geburt und Taufe
Standesamtlich
Eine Geburt ist innerhalb einer Woche bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk sich die Geburt ereignet hat. Bei Geburten in Krankenhäusern wird die Geburt vom Krankenhaus gemeldet. Für die Geburtsanzeige werden benötigt:
1. Familienstammbuch
2. Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
3. evtl. Geburtsurkunde der Mutter
Grundsätzliche Gedanken zur Taufe
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